BF 17

Begleitetes Fahren ab 17 bringt mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer 

Seit Jahren setzt sich die Verkehrswacht Grafschaft Bentheim e. V. nachdrücklich dafür ein, dass junge Menschen von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen, bereits im Alter von 17 Jahren einen Führerschein fürs Auto zu erwerben und dann ein Jahr in Begleitung einer erfahrenen und zuverlässigen Person zu fahren. Es gibt überzeugende Gründe für das Engagement der Verkehrswacht, denn umfangreiche Untersuchungen in mehreren Bundesländern haben zu eindeutigen Ergebnissen geführt 

Teilnehmende am Begleiteten Fahren

  •  Verursachen nahezu ein Drittel weniger Unfälle und begehen etwa ein Viertel weniger Verkehrsverstöße als junge Fahranfänger ohne dieses „Training“
  • Fahren eher defensiv, weniger risikofreudig und sind seltener unfallträchtigen Situationen ausgesetzt als andere junge Fahranfänger. 

Begleitetes Fahren trägt im Ergebnis wesentlich dazu bei, die Verkehrssicherheit von Fahranfängerinnen und -anfängern, aber natürlich auch von allen anderen Verkehrsteilnehmenden, deutlich zu erhöhen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass im Landkreis Grafschaft Bentheim seit einigen Jahren mehr als 60 % aller Fahranfängerinnen und -anfänger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Im Vergleich zu anderen Regionen stellt diese Teilnahmequote nach wie vor einen Spitzenwert dar. 

Jeder Teilnehmnde, der mindestens ein halbes Jahr in Begleitung gefahren ist, erhält zudem vom Landkreis Grafschaft Bentheim einen Gutschein für ein Verkehrssicherheitstraining bei der EUREGIO Verkehrsakademie (EUVA) in Nordhorn-Hesepe im Wert von 105 €. Mitmachen lohnt sich also in jedem Fall. 

 Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Vollendung des 30. Lebensjahres,
  • seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B,
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister.   

Für weitere Informationen steht die Führerscheinstelle beim Landkreis Grafschaft Bentheim unter der Rufnummer 05921/961143 gerne zur Verfügung.